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Versicherungspflicht statt Pflichtversicherung für Pensionen: Freie Bestimmung über die Altersvorsorge
Beschlossen durch den III. Bundeskongress in Wien am 31. Oktober 2010. Die Jungen Liberalen fordern langfristig die Abschaffung der gesetzlichen Pflichtversicherung für Pensionen. Stattdessen soll eine Versicherungspflicht eingeführt werden, die jeden Bürger dazu verpflichtet, das Existenzminimum in der Pension sichernden Betrag in eine private Pensionsversicherung einzuzahlen. Ansonsten muss es jedem Bürger freigestellt sein, nach eigenem Ermessen in seine Pensionsversicherung zu investieren. Ein Schritt in diese Richtung ist es vorerst, die Mindestpension (dzt. EUR 783,99) und somit das Existenzminimum des Bürgers aus den Arbeitgeberbeiträgen zu bestreiten, diese also im „alten System“ zu belassen (was gleichzeitig einen späteren Übergang, wie oben beschrieben, zu einem vollständigen Kapitaldeckungsverfahren im Pensionssystem erleichtert). Der Arbeitnehmeranteil hingegen soll nach dem Kapitaldeckungsverfahren organisiert sein. Jede Generation kann sich somit einen eigenen Kapitalstock aufbauen, aus dem über die Mindestpension hinausgehende Pensionen finanziert werden. Dem Bürger stehen hierfür die Wahl der Pensionsvorsorge, und damit die Höhe der einzuzahlenden Beiträge und der späteren Pensionsbezüge, frei. Das auf dem Generationenvertrag basierende Umlagesystem führt in den nächsten Jahren aufgrund der demographischen Entwicklung zu einer Beitragsquote die nicht mehr finanzierbar ist. Die immer älter werdende Bevölkerung und das resultierende Ungleichgewicht zwischen Erwerbstätigen und Pensionisten stellt eine Herausforderung dar, die mit dem jetzigen staatlichen Pensionssystem nicht bewältigt werden kann. Eine Beibehaltung des jetzigen Systems ist im Hinblick auf spätere Generationen vollkommen unverantwortlich und würde in absehbarer Zeit zu einem völligen Zusammenbruch des Pensionsversicherungssystems führen. Um einen Übergang zu einer Versicherungspflicht statt der derzeitigen, umlagenbasierten Pflichtversicherung zu erleichtern, ist es sinnvoll und opportun, die Mindestpension vorerst im „alten System“ zu belassen und aus den Arbeitgeberbeiträgen zu bestreiten, während der Bürger durch die freie Verfügbarkeit der bisherigen Arbeitgeberbeiträge in Freiheit und Eigenverantwortung über das Ausmaß der eigenen Altersvorsorge zu bestimmen imstande ist. |